Für eine Beratung bei einer Kundschaft durfte ich heute meinen Tag mit einer Autofahrt durch eine wunderschöne Landschaft, am Rhein entlang, beginnen … what a flow! Und danach blieben wir bei Thema „Reisen“ 😀
Die Kunden, ein Pärchen, wandern aus und es ging um eine umfassende Betrachtung dieses Ereignis.
Dieser Schritt hat organisatorische, administrative und steuerliche Folgen und muss richtig geplant werden. Da macht meine Kundschaft alles richtig und plant schon ein Jahr im Voraus, bravo!
Die beiden Firmen müssen zugemacht werden, dem Handelsregister gemeldet werden, bei der AHV abmelden, die letzte Steuererklärung. Solange das Liegenschaft nicht verkauft ist, sind meine Kunden auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in der CH weiter steuerpflichtig.
Sobald das Haus verkauft ist, müssen wir an die Grundstückgewinnsteuer denken.
Gleichzeitig bin ich mit ihnen die diversen Punkte der Sozialversicherungen durchgegangen….
Hast du gewusst, dass wenn du aus der CH in die EU auswanderst, darfs du nicht freiwillig AHV zahlen? Weil ein Abkommen zwischen der EU und den EFTA-Ländern (darunter auch die CH) vorhanden ist, das die Koordination der einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit regelt.
Des Weiteren, Auswandern in die EU, anders als in einen anderen Staat, berechtigt das Auszahlen der Pensionskasse-Gelder nicht. Diese bleiben auf einem Freizügigkeitskonto. Diese Gelder können jedoch für das Erwerben eines Eigentum in der EU doch bezogen werden.
Später, im Alter: die AHV-Rente kann in einen anderen EU- oder EFTA-Staat ausbezahlt werden, diese wird nicht besteuert (kein Quellensteuer-Abzug).
Hingegen eine BVG-Rente wird gem. Art. 96, Abs. 1+2 DBG mit 1% an der Quelle besteuert.
Das war eine kleine Auswahl an Themen, die so hochkommen, wenn ich den Fall „Auswandern“ habe, für Personen, die bis jetzt in der CH selbständig erwerbstätig sind, mit einer Liegenschaft.
Fazit: eine gute Planung kann essenziel sein und unter dem Strich Geld sparen.
Haben Sie Fragen dazu? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung unter Telefon 044 520 26 64 oder per Email mariela.zerlik@mab-mz.ch.