Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma «mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik» gültig ab 01.10.2023

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” für ihre Kunden/Kundinnen erbringt. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” gegenüber dem Kunden/der Kundin.

Grundlagen der Geschäftsbeziehung

Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” auszuführenden Tätigkeiten. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden/der Kundin beratend zur Seite steht. Aus diesem Grund kann die Firma «mehr als buchhaltung Mariela Zerlik» ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Auskünfte via Telefon oder E-Mail sind rechtlich unverbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann sich ohne Voranzeige zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

Mitwirkung des Kunden/der Kundin

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” von dem Kunden/der Kundin unaufgefordert und rechtzeitig zu übermitteln. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” hat keinen Auftrag deliktische Handlungen zu suchen, ausser dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt der Auftragnehmerin alle zur Auftragserfüllung notwendigen Dokumente und Informationen vollständig und so frühzeitig wie möglich zur Verfügung, sodass der Auftragnehmerin eine angemessene Bearbeitungszeit von mindestens 14 Arbeitstagen zur Verfügung steht. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, sämtliche Unterlagen und Informationen, welche für die Erfüllung von Aufträgen innerhalb gesetzlicher oder behördlicher Fristen notwendig sind (z.B. MWST, AHV, Direkte Steuern etc.), rechtzeitig und vollständig bereit zu stellen. Die Auftragsnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Dokumente und Informationen.

Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann dem Kunden/der Kundin Drittsoftware zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen. Übermittelt die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” im Namen des Kunden/der Kundin Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde/die Kundin für den Inhalt dieser Daten verantwortlich. Bei all diesen Anwendungen steht die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei derselben. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” räumt dem Kunden/der Kundin jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm/ihr überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden/die Kundin an Dritte ist nur mit vorgängiger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt. Der Kunde/die Kundin darf die ihm/ihr von der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er/sie dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden/der Kundin besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

Verschwiegenheit

Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden/der Kundin zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik”, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden/Kundinnen.

Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” (Anhang I) und dem effektiven Zeitaufwand. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann jederzeit Vorauszahlungen verlangen. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden/der Kundin voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die von dem Kunden/der Kundin angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Erforderliche oder vom Kunden/von der Kundin gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Die Mahngebühren betragen für die erste Mahnung CHF 20.00 und für die zweite Mahnung CHF 50.00. Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 150.00 verrechnet. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Muss eine zweite Mahnung erstellt werden, wird ab diesem Zeitpunkt seitens der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” nur noch gegen Vorauszahlung weitergearbeitet. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann die Honorarsätze jederzeit ohne Anzeige anpassen.

Haftung

Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. Sie haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Ist das Verhalten des Kunden/der Kundin mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin für die getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes.

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Auftragnehmerin ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Weitere Mängelrechte des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gewährleistung der Firma «mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik»

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde/die Kundin Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik”. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde/die Kundin Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.

Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich oder mündlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden/die Kundin vollständig zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden/die Kundin auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht. Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” dem Kunden/der Kundin dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Der entsprechende Aufwand dafür ist kostenpflichtig. Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden/der Kundin zu behalten. Unterlagen, die nach der Beendigung des Mandates verlangt werden (soweit vorhanden), werden kostenpflichtig aufbereitet und ausgehändigt. Der Kunde/die Kundin ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Allgemeines

Diese AGB können von der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde/die Kundin die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt. Die AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik”. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik”.

Anhang

Honorarsätze: gemäss Dienstleistungsvertrag
Fristverlängerung Steuererklärung:  CHF 15.00
Fahrten:   CHF 1.00 pro km

Die Nachbargemeinden von Ehrendingen (Lengnau AG, Freienwil, Schneisingen und Ennetbaden) gelten als Ausnahme und werden ohne Berechnung angefahren.

Einrichtung von Buchhaltungen:

– Eine einmalige Pauschale von CHF 300 gilt für die Einsicht in vorhandene Unterlagen sowie Einrichtung der Buchhaltung ohne Vorjahreszahlen
– Eine einmalige Pauschale von CHF 450 gilt für die Einsicht in vorhandene Unterlagen sowie Einrichtung der Buchhaltung mit Vorjahreszahlen

Express-Dienstleistungen werden mit einem Zuschlag von 25% berechnet und folgendermassen definiert:

– Kleinaufträge bis zu 3 Std. gelten als Express bei einer Frist von 3 Tagen nach Auftragserteilung
– Grössere, anspruchsvollere Aufträge gelten als Express bei einer Frist von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) nach Auftragserteilung

Alle Honorarangaben verstehen sich exklusive MwSt.

Neben dem Honoraranspruch hat die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare.

Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

Die Firma “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen auf das von “mehr als buchhaltung-Mariela Zerlik” angegebene Konto zu zahlen.

Ehrendingen, 1. Oktober 2023